Bischofsernennung (19./20. Jahrhundert) - Historisches Lexikon Bayerns
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Bischofsernennung (19./20. Jahrhundert) Feierliche Einführung Michael Faulhabers in das Amt des Erzbischofs von München und Freising am 3.9.1917. Das Foto zeigt den Bischof beim Verlassen der Frauenkirche in München (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-4538). von Ansgar Hense
Bischofsernennung (Mittelalter/Frühe Neuzeit)
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Bischofsernennung (Mittelalter/Frühe Neuzeit) "Von dem gebreng so man in der bischove zu wirtzburg ufgang und nach irem absterben thut [...]" Darstellung der Rituale bei der Einsetzung und beim Tod eines Bischofs in der Chronik der Bischöfe von Würzburg des Lorenz Fries (1489/91 – 1550). (Universitätsbibliothek Würzburg, M.ch.f.760, fol ...
Die Bischofsernennung - bistum-essen.de
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Der Begriff Bischofsernennung bezeichnet den kirchenrechtlich geregelten Vorgang, durch den ein Priester zum Bischof einer Diözese bestimmt wird. In der katholischen Kirche liegt die endgültige Entscheidung grundsätzlich beim Papst.
Bistum Eichstätt: Bischofsernennung
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Ernannt Dr. Dr. Christian Würtz Neuer Bischof für das Bistum Eichstätt Bischofsernennung Diözesanadministrator Sedisvakanz Bischof em. Gregor Maria Hanke St. Willibald-Stiftung Wir sind Bischof Bischofsernennung
Bischofsernennung (19./20. Jahrhundert) | bavarikon
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Bischofsernennung (19./20. Jahrhundert) Beschreibung Nach der Säkularisation konnte Bayern, wie andere katholische Staaten Europas, im Konkordat von 1817 das Nominationsrecht des bayerischen Königs für alle (Erz-)Bistümer durchsetzen.
Bischöfe ernennen - aber wie? - feinschwarz.net
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Das freie Recht der Bischofsernennung des Papstes durch ein Ernennungsprozedere zu ersetzen, das allen kirchlichen Ebenen ein rechtlich abgesichertes und einklagbares Mitsprache- bzw. Vetorecht einräumt, erscheint als grundlegender und unumgänglicher Schritt für eine echte synodale Verfassung der Kirche.
Bischofsernennung (Mittelalter/Frühe Neuzeit) | bavarikon
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Die rechtlichen Grundlagen Im frühmittelalterlichen Frankenreich wurden die Bischöfe entweder durch den König eingesetzt (Laieninvestitur) oder durch das Volk gewählt (so etwa die Bestimmungen in der Lex Baiuvariorum). Im Hochmittelalter geriet dieser im sog. ottonisch-salischen Reichskirchensystem zugunsten des römisch-deutschen Königs weiter ausgebaute Rechtszustand in eine tiefe Krise ...
Pressestelle Bistum Würzburg: Bischofsernennung in Bayern
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Im Vatikan ist dann die Bischofskongregation für die Bischofsernennung zuständig. Da Bayern Konkordatsland ist, ist auch das vatikanische Staatssekretariat am Auswahlverfahren beteiligt. Am Ende des Verfahrens bekommt der Papst die Vorschläge vorgelegt.