Rechtliche Grundlagen zum Erlassantrag Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Säumniszuschlägen und deren Erlass sind im Abgabenordnung (AO) in den §§ 240 und 227 geregelt.
Eine Ermessensreduzierung auf Null (auch Ermessensreduktion auf Null genannt) meint, dass der Ermessensspielraum der Verwaltung aufgrund der vorliegenden Umstände soweit reduziert ist, dass die ...
Zum 1. Januar 2025 traten Änderungen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen in Kraft. Insbesondere wird die Frist für Buchungsbelege wie Rechnungen und Kostenbelege von ...
§ 1 AO - Anwendungsbereich § 2 AO - Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen § 2a AO - Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten Zweiter Abschnitt
Ohne Aussetzung der Vollziehung kann das Finanzamt trotz laufendem Einspruch Zahlung verlangen; bei nicht nur kurzfristiger Säumnis können Zuschläge nach § 240 AO entstehen.
Die Möglichkeit eines Ruhen des Verfahrens ist ausdrücklich in § 251 ZPO [Zivilprozessordnung] und in § 363 AO [Abgabenordnung] genannt, kommt aber auch in allen anderen Betracht, soweit dort ...
Fristberechnung beim Einkommensteuerbescheid Gegen einen Einkommensteuerbescheid läuft regelmäßig eine Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung ...