SV-Meldeportal Startseite
info.sv-meldeportal.de
Das kurze Video Vorstellung SV-Meldeportalinformiert über die Ausrichtung und die Funktionen. Zum Nachlesen dient die digitale Broschüre: Das SV-Meldeportal für Arbeitgeber. Ergänzende Informationen zur Nutzung des SV-Meldeportals finden sich unter Aktuelles.
Antrag auf Erteilung einer Zahlstellennummer - GKV-Datenaustausch
www.gkv-datenaustausch.de
Zahlstellen-Nummern werden (zentral für alle Krankenkassen) von der ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vergeben. Die Beantragung einer Zahlstellennummer erfolgt elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungssoftware oder Ausfüllhilfe, die diese Zusatzfunktion integriert hat.
SV-Meldeportal - ITSG
www.itsg.de
Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich als Selbstständige im Rahmen des A1-Antragsverfahrens nutzen, oder Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung von Zahlstellennummern oder gesonderten Absendernummern nutzen, sind von dem Nutzungsentgelt befreit.
Benutzerhandbuch SV-Meldeportal
info.sv-meldeportal.de
Zahlstellennummer erfolgt, können Sie für die Zahlstellennummer ein Mandat beantragen und das Unternehmen von Ihrem Hauptfirmensitz verwalten, oder eine eigenständige Registrierung durchführen.
SV-Meldeportal - BayernPortal
www.bayernportal.de
Auf dem SV-Meldeportal können Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben. Verwalten Sie auch die Daten Ihrer Firma und Mitarbeitenden sowie deren Stammdaten online.
Zahlstellenmeldeverfahren - Informationsportal für Arbeitgeber
www.informationsportal.de
Nachfolgend finden Sie die Dokumente, die das Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Abs. 2 SGB V und die Übermittlung von Beitragsnachweisen der Zahlstellen von Versorgungsbezügen nach § 256 Abs. 1 Satz 4 SGB V behandeln. Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1.