Orientierungswert - GKV-Spitzenverband
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Gemäß § 10 Absatz 6 KHEntgG wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu aufgefordert, einen Auftrag an das Statistische Bundesamt zur Ermittlung eines Orientierungswertes für Krankenhäuser zur besseren Abbildung von Kostenstrukturen und -entwicklungen der Krankenhäuser zu geben.
Orientierungswert für Krankenhauskosten 2025 beträgt 2,98 %
www.destatis.de
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser).
Orientierungswert zeigt immense Kostensteigerungen
www.dkgev.de
Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2021 und des ersten Halbjahres 2022 beträgt der Orientierungswert 6,07 Prozent. Das bedeutet, dass sich in diesem Zeitraum die Personal- und Sachkosten um diesen Faktor verteuert haben.
Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht – kma Online
www.kma-online.de
Auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes wurde vom Statistischen Bundesamt (Destatis) der Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht. Dieser beträgt für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2021 und des 1. Halbjahres 2022 6,07 Prozent.
Orientierungswert für Krankenhauskosten 2022 beträgt 6,07 %
medinfoweb.de
Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2021 und des 1. Halbjahres 2022 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2020/1. Halbjahr 2021) 6,07 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 6,10 % und für Sachkosten bei 6,04 %.
Orientierungswert für Krankenhauskosten 2022 beträgt 6,07 %
www.mydrg.de
Orientierungswert für Personalkosten (ohne Pflege) liegt bei 6,10 % und für Sachkosten bei 6,04 % (Destatis). Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser.